Das Thema war zuvor von Ortsvorsteher Oskar Kanne (Rothemann, CDU) aufgeworfen worden. Er hatte entsprechende Informationen an die Fraktionen der Gemeindevertretung weitergegeben. Die Bürgerliste griff diese Hinweise anschließend in einer Pressemitteilung zur laufenden Regionalplanung auf. Bürgermeister Rothmund entgegnete darauf, die Bürgerliste habe den Begriff „Teilregionalplan Energie“ mit dem übergeordneten Regionalplan verwechselt. Für die Bürgerliste ist diese Wortdebatte jedoch eine Ablenkung vom eigentlichen Thema.
Weiterhin haben nach Kenntnis der Bürgerliste weder ihr Fraktionsvorsitzender noch andere Fraktionsvorsitzende der Gemeindevertretung eine entsprechende E-Mail zu diesem Thema erhalten. Auch in diesem Punkt stimme die öffentliche Darstellung nicht mit der Realität überein. „Ob man vom Teilregionalplan Energie oder vom Regionalplan spricht, ändert nichts an der Sache. Fakt ist: Über genau dieses Verfahren werden die Regeln und Flächen für Windenergie in unserer Region weiter behandelt. Auch in diesem Punkt stimmen die öffentlichen Darstellungen nicht mit der Realität überein“, erklärt Joachim Weber, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste Eichenzell: „Tatsächlich befasste sich der zuständige Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung NordOstHessen am 27. Februar 2026 laut offizieller Tagesordnung mit dem Punkt ‚Kapitel 5.2.2 Windenergie – Aktualisierung und Ergänzung des Teilregionalplans Energie‘. Das macht der Ausschuss nicht wenn es nichts zu besprechen gibt.“ Damit werde das Thema Windenergie im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans weiterhin konkret bearbeitet.
Für zusätzliche Brisanz sorge eine aktuelle gerichtliche Entwicklung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 9. Februar 2026 entschieden, dass die Feststellung des Landes Hessen, die Flächenziele für Windenergie bereits erreicht zu haben, rechtswidrig war. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es wörtlich: „Die Flächenbeitragspflicht für Windenergie in Hessen ist noch nicht erfüllt.“ Das Urteil betreffe formal die Planungsregion Südhessen, habe jedoch Auswirkungen auf ganz Hessen. Das Gericht stelle klar, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziele nicht im Landesdurchschnitt, sondern von jeder Planungsregion eigenständig erfüllt werden müssten. Für die Regionalplanung des Regierungspräsidiums Kassel bedeute dies, dass auch in Nordhessen perspektivisch zusätzliche Vorrangflächen ausgewiesen werden müssen, um das Ziel von 2,2 Prozent der Fläche bis 2032 zu erreichen. Die vollständige Mitteilung des Gerichts gibt es unter https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/flaechenbeitragspflicht-fuer-windenergie-in-hessen-noch-nicht-erfuellt
Nach Ansicht der Bürgerliste erklärt genau diese Situation, warum Projektierer bereits jetzt Grundstücke in ehemaligen Vorranggebieten sichern – unter anderem im Bereich Rippberg. Im Mittelpunkt steht ein Gespräch zwischen einem Vertreter der Bürgerliste und einem Mitarbeiter des Projektierers. In diesem Gespräch seien Aussagen gefallen, die nach Darstellung der Bürgerliste nicht mit den öffentlichen Aussagen des Bürgermeisters übereinstimmen.
Nach Angaben der Bürgerliste erklärte der Projektierer unter anderem,
dass im Bereich Rippberg über mögliche Verpachtungen gesprochen werde,
dass nach Auskunft des Projektierers auch ein Gemeindevertreter bereits Flächen am Rippberg verpachtet habe,
dass Gespräche mit verschiedenen Beteiligten liefen und
dass Kontakte sowohl zum Regierungspräsidium als auch zur Gemeinde bestünden.
„Wenn ein Projektierer sagt, er stehe mit Behörden und Gemeinde in Kontakt, während gleichzeitig öffentlich erklärt wird, es habe keinerlei Gespräche gegeben, dann passt das schlicht nicht zusammen. Wir wollen einfach wissen was stimmt“, so Weber. Die Bürgerliste hat deshalb einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht. Ziel sei eine vollständige Aufklärung. Der Antrag fordert unter anderem eine klare Position der Gemeinde gegen neue Windkraftflächen im Gemeindegebiet sowie die schriftliche Offenlegung aller Aktivitäten, Kontakte und Informationen der vergangenen Jahre im Zusammenhang mit möglichen Windkraftprojekten. Der Antrag konnte in der Gemeindevertretersitzung am vergangenen Donnerstag jedoch aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden.
Für die Bürgerliste zeigt der Vorgang ein grundsätzliches Problem. „Die Bürger merken gerade sehr deutlich, dass Parteien im Wahlkampf nicht immer die ganze Wahrheit erzählen. Dass ein Gericht gerade erst festgestellt hat, dass die Flächenziele für Windenergie noch gar nicht erfüllt sind und was das für Auswirkungen hat, wird lieber verschwiegen. Gleichzeitig müssen genau diese Parteien die gerichtlichen Entscheidungen und die daraus folgenden Flächenziele später in der Regionalversammlung politisch umsetzen. Diese unbequeme Wahrheit spricht man vor einer Wahl natürlich ungern aus. Währenddessen sichern Projektierer bereits Flächen. Genau deshalb brauchen wir Transparenz statt Parteitaktik“, erklärt Weber.
Die Bürgerliste fordert daher eine vollständige schriftliche Darstellung aller der Gemeinde vorliegenden Informationen. „Die Menschen in Eichenzell haben ein Recht zu erfahren, was wirklich läuft – und wer von was wann wusste. Statt Ablenkungsmanövern und Wortklauberei erwarten die Bürger jetzt die Wahrheit auf dem Tisch“, so Weber abschließend. Die Bürgerliste kündigte an, ihren Antrag in der nächsten Sitzung erneut einzubringen.
Bürgerliste: Keine Windkraft gegen den Willen der Bürger
Rothmund bezieht Stellung: „Falsche Tatsachen“ in Bürgerliste-Meldung
