Lokales 24.08.2026

Urteil zu Informationsrechten: Bürgerliste sieht sich bestätigt

Eichenzell (jah/pm) – Das Verwaltungsgericht Kassel hat sich in einem Verfahren der Bürgerliste Eichenzell mit den Informations- und Kontrollrechten der Gemeindevertretung befasst. Die Bürgerliste sieht sich durch die Entscheidung in ihrer Forderung nach umfassender Information durch den Gemeindevorstand bestätigt. Nach Auffassung der Fraktion zeigt das Urteil, dass eine wirksame Kontrolle der Gemeindeverwaltung vollständige Informationen in der erforderlichen Detailtiefe voraussetzt. Gegenüber Osthessen-Zeitung hat sich auch Bürgermeister Johannes Rothmund zur Thematik geäußert.

Joachim Weber, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste Eichenzell. Fotos. Stefan Krug

Bürgermeister Johannes Rothmund.

Die Gemeindevertretung hat nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Aufgabe, die gesamte Gemeindeverwaltung zu überwachen. Nach Darstellung der Bürgerliste macht das Gericht in seiner Entscheidung deutlich, dass Informationen nicht so zusammengefasst werden dürfen, dass dadurch deren Informationsgehalt verändert oder die Kontrollmöglichkeiten der Gemeindevertretung eingeschränkt werden.

Aus Sicht der Bürgerliste liegt die Bedeutung der Entscheidung deshalb über dem konkreten Verfahren. Nicht der Gemeindevorstand könne allein bestimmen, welche Informationen für eine Kontrolle ausreichen. Maßgeblich sei vielmehr, welche Informationen die Gemeindevertretung für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötige.

Auch Datenschutz und Geheimhaltungsinteressen könnten nach Auffassung der Bürgerliste nicht pauschal dazu führen, Informationsrechte einzuschränken. Wo Vertraulichkeit erforderlich sei, könnten andere Formen der Information genutzt werden, beispielsweise eine schriftliche Beantwortung oder die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung.

Die Bürgerliste war in der Vergangenheit unter anderem von Teilen der CDU und Bürgermeister Johannes Rothmund dafür kritisiert worden, kommunalrechtliche Fragen auch gerichtlich klären zu lassen. Nach Ansicht der Fraktion zeige das aktuelle Verfahren, weshalb dieser Weg in bestimmten Fällen notwendig sein könne.

„Ein Gericht anzurufen bedeutet nicht, gegen die Gemeinde zu handeln. Im Gegenteil: Wenn grundlegende Rechte eines gewählten Organs der Gemeinde betroffen sind, muss es möglich sein, diese Rechte unabhängig überprüfen und durchsetzen zu lassen“, erklärt Fraktionsvorsitzender Joachim Weber. Das sei Ausdruck des Rechtsstaats und keine Schwäche der Demokratie.

Die Bürgerliste sieht durch die Entscheidung ihre seit Jahren vertretene Forderung nach umfassender Information bestätigt. Eine funktionierende Kommune brauche aus Sicht der Fraktion sowohl einen handlungsfähigen Gemeindevorstand als auch eine selbstbewusste Gemeindevertretung, die ausreichend informiert sei, Fragen stellen und ihre Kontrollfunktion wahrnehmen könne.

Bürgermeister Johannes Rothmund (CDU) will sich unterdessen noch nicht abschließend zum Inhalt der Entscheidung äußern. „Zu dem Inhalt des Urteils werden wir abschließend Stellung nehmen, wenn dieses Rechtskraft erlangt hat. Dies ist aber noch nicht der Fall“, teilte Rothmund auf Nachfrage mit.

Zudem verweise das Urteil darauf, dass Anfragen durch den Gemeindevorstand auch mündlich und – unter entsprechenden Voraussetzungen – in nicht öffentlicher Sitzung beantwortet werden könnten. „Wir werden die Begründung des Urteils diskutieren und dann über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden“, so Rothmund.

Die Bürgerliste hofft unterdessen, dass die Entscheidung auch über den konkreten Rechtsstreit hinaus Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Gemeindevertretung und Gemeindevorstand hat. Die Rechte der Gemeindevertretung sollten aus Sicht der Fraktion künftig selbstverständlich berücksichtigt werden und nicht erst gerichtlich durchgesetzt werden müssen.