Lokales 16.04.2026

Streit um Sicherheit in Rothemann: CWE fordert weitere Maßnahmen

Rothemann (gü/pm) – In Rothemann wird es keine weitere Ampel geben und das Ortsschild am Ortseingang aus Fulda kommend wird auch nicht versetzt – beides hatte die CWE im vergangenen Herbst aufgrund der gerade bei Stau oder Sperrungen auf der A7 hohen Verkehrsbelastung im Dorf beantragt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sieht die rechtlichen Vorgaben für diese Maßnahmen jedoch nicht erfüllt. Bei der CWE stößt das auf Unverständnis.

Die Ortsdurchfahrt in Rothemann – die CWE fordert dort weiterhin zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Fotos: Christine Görlich.

Insbesondere, wenn auf der A7 Stau ist, was durch aktuelle Baustellen häufiger vorkommt, rollen zahlreiche Pkw und Lkw durch Rothemann und machen das Queren der B27 für Fußgänger und Radfahrer abseits der Ampel in der Ortsmitte sowie das Einbiegen auf die B27 von den Seitenstraßen schwierig. Die CWE hatte deshalb beantragt, eine Ampelanlage am Ortseingang aus Richtung Fulda zu installieren sowie das Ortsschild um 150 Meter in Richtung Fulda zu versetzen. Von Seiten der Verkehrsbehörde des Landkreises wird für beides aber keine rechtliche Grundlage gesehen.

Wie der Landkreis erläutert, ist es möglich, eine Ampel zu errichten, wo es wegen fehlender Übersicht immer wieder zu Unfällen kommt und es nicht möglich ist, die Sichtverhältnisse zu verbessern oder den kreuzenden oder einmündenden Verkehr zu verbieten, wo immer wieder die Vorfahrt verletzt wird, ohne dass dies mit schlechter Erkennbarkeit der Kreuzung oder mangelnder Verständlichkeit der Vorfahrtsregelung zusammenhängt (was jeweils durch Unfalluntersuchungen zu klären ist), und wo, sei es auch nur während der Spitzenstunden, der Verkehr so stark ist, dass sich in den wartepflichtigen Kreuzungszufahrten ein großer Rückstau bildet oder einzelne Wartepflichtige unzumutbar warten müssen. „Nach verkehrsrechtlicher Prüfung unter Beteiligung von Hessen Mobil und dem Regionalen Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Osthessens liegt nichts davon vor“, teilt der Landkreis mit. Auch für die Versetzung des Ortsschilds gab es eine Absage, denn dafür gelte: „Die Ortstafel ist in der Regel dort anzuordnen, wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Straßenseiten für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Geschlossene Bebauung meint: Die anliegenden Grundstücke werden von der Straße erschlossen.“

 

CWE sieht Voraussetzung gegeben und fordert Ortstermin

„Die CWE die diese Anträge gestellt hat, ist weiterhin der Meinung, dass es nicht möglich ist, diese gefährliche Stelle sachgerecht zu beurteilen, ohne sich vor Ort ein Bild gemacht zu haben“, fordert die CWE in einer Pressemitteilung einen Ortstermin und kann die Begründungen für die Ablehnung beider Anträge nicht nachvollziehen. Sie sieht die Voraussetzungen für ein Versetzen der Ortstafel gegeben und verweist auf den Ortseingang aus Richtung Döllbach kommend, wo das Schild deutlich weiter vor der ersten Einmündung stehe, obwohl es dort aus Sicht der CWE auch keine durchgehende Bebauung gebe. Auch beim Thema Ampel beurteilt die CWE die Lage anders und sieht ein hohes Verkehrsaufkommen durchaus gegeben. „Im Normalfall befahren diesen Knotenpunkt circa 10.000 bis 12.000 Fahrzeuge pro Tag. Bei häufigen, teils täglichen Baustellen und Umleitungen auf der Autobahn A7 sind es sogar bis zu 20.000 Fahrzeuge täglich“, gibt die CWE in ihrer Pressemitteilung an.

Die CWE hat noch einen weiteren Punkt: Das Tempo der in den Ort einfahrenden Fahrzeuge. „Wir haben stets darauf hingewiesen, dass die ankommenden Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit den Ort passieren. Aufgrund der Ablehnung, die wir nicht nachvollziehen können, haben wir zur Überprüfung eine Geschwindigkeits-Messtafel in dem Bereich installiert“, so die CWE: „Das Ergebnis ist schockierend:  Mehr als 75 Prozent der Fahrzeuge passieren die Haimbuchstraße am Ortsschild mit einer Geschwindigkeit zwischen 60 und 80 Stundenkilometern. Diese Geschwindigkeit können weder von Fußgängern noch von Radfahrer oder Autofahrern richtig eingeschätzt werden.“ Die Versetzung des Ortsschilds könnte aus Sicht der CWE eine Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit sein und gleichzeitig die Querung für Fußgänger und Radfahrer sicherer machen. „Wenn die vorgenommenen Messungen kein Grund zum Handeln sind, muss man davon ausgehen, dass Sicherheit nicht als notwendige Priorität gesehen wird“, schreibt die CWE am Ende ihrer Pressemitteilung.

 

Gemeinde: Keine belastbaren Zahlen zur Geschwindigkeit – Bauliche Lösung?

Die Gemeinde erklärt, dass zu den gefahrenen Geschwindigkeiten am Punkt der Ortstafel zur Einmündung Haimbuchenstraße keine belastbaren Zahlen vorliegen. „Hier wurden in den letzten Wochen Daten mit einem Verkehrserfassungssytem (Smiley-Tafel) erhoben. Jedoch zeigen diese Werte nur einen groben Anhaltspunkt, da mitunter auch Fahrzeuge bereits vor der Ortstafel gemessen werden“, erläutert Thomas Gernhardt, Leiter Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Gemeinde Eichenzell: „Eine verlässliche Aussage zu den Geschwindigkeiten kann damit also noch nicht getroffen werden. Die Auswertungen zeigen bisher eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 56 Stundenkilometern, was im unmittelbaren Bereich eines Ortseingangs bei abschüssiger Straße nicht als außergewöhnlich zu betrachten ist.“ Die Gemeinde stehe mit der CWE und dem Ortsbeirat bezüglich der Thematik weiterhin in Kontakt. Inwieweit andere – eventuell bauliche – Lösungen gefunden werden können, sei derzeit noch nicht absehbar. Es lägen auch keine weiteren Beschwerden seitens anderer Fraktionen oder aus der Bürgerschaft vor. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Fulda habe auch bereits Ende vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der Erklärung, warum die Ortstafel unter den aktuellen Bedingungen nicht versetzt werden könne, darauf hingewiesen, dass mit einem geringem Umweg die Möglichkeit bestehe über die Straße Am Siebetsborn oder auch über die Ampel-Kreuzung Barbarastraße/Welkerser Straße auf die Bundesstraße aufzufahren.

 

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