Rathaus aktuell
Leitlinien zur Mobilfunknetzentwicklung innerhalb der Gemeinde
Der Gemeinde Eichenzell geht es dabei um einen Ausgleich zwischen dem aus Artikel 87 f des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland abgeleiteten Anspruchs der Mobilfunkbetreiber, flächendeckend eine angemessene und ausreichende Dienstleistung im Telekommunikationsbereich, also auch Mobilfunk (sog. Versorgungsauftrag) und den Interessen der Bürger auf Versorgung mit Mobilfunkdienstleistungen einerseits, aber auch Gesundheitsschutzes andererseits und den Interessen der Gemeinde auf eine ausreichende und angemessene Telekommunikationsversorgung einerseits und ein dem Ordnungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen sowie der Gemeinde Eichenzell entsprechenden Ausgestaltung dieser Versorgungsdienstleistung Rechnung zu tragen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat deshalb am 3. September 2009 nachfolgende Leitlinien zur Standortplanung von Mobilfunkanlagen beschlossen:
1. Bei der Standortauswahl von Mobilfunksendeanlagen in der Gemeinde Eichenzell ist vorrangig nach Arealen zu suchen, die eine möglichst geringe Strahlenbelastung der Bevölkerung in den Wohngebieten mit sich bringen.
2. Es sollen Standorte gewählt werden, die das jeweilige Versorgungsgebiet von außen, d.h. von außerhalb der geschlossenen Ortschaften her, versorgen. Ein innerörtlicher Betrieb von Sendestationen soll nach dem Willen der Gemeinde komplett unterbleiben.
3. Die Mobilfunkmasten sind in ausreichendem Abstand vom Ortsrand zu stationieren und nach Möglichkeit an einem Standort zu konzentrieren, um eine gemeinsame Nutzung von Grundstücksflächen und Sendemasten durch die Mobilfunkbetreiber zu erreichen.
4. Die flächendeckende Mobilfunkversorgung des Gemeindegebietes soll auf eine angemessene und ausreichende Versorgungsqualität oberirdischer Bereiche beschränkt werden. Aus Gründen der Minimierung der Strahlenbelastung verzichtet die Gemeinde auf eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung unterirdischer Räume wie Keller, Tiefgaragen oder Industriebauten mit metallischen Fassaden.
5. Bei der Planung und Errichtung von Mobilfunkstandorten ist darauf hinzuwirken, dass sich die Anlagen landschaftlich integrieren und der jeweils neuste Stand strahlungsarmer Mobilfunktechnik zum Einsatz kommt.
6. Der Betreiber hat über die gesamte Betriebsdauer der Anlagen zu gewährleisten, dass die Sicherheitsstandards der installierten Geräte und deren Einstellparameter jeweils den aktuellen Erkenntnissen des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen und regelmäßig dahingehend überprüft und angepasst werden.
7. Veränderungen an bestehenden Sendeanlagen (wie die Erhöhung der Sendeleistung, Änderung der Strahlrichtung bzw. Modifikation der Ausleuchtung innerhalb der Sektoren) sind mit der Gemeinde Eichenzell abzustimmen. Regelmäßig sind solche Veränderungen auch dazu zu nutzen, die übrigen Leitlinien zur Anwendung zu bringen.
8. Die Netzbetreiber sollen die Gemeinde Eichenzell möglichst frühzeitig über geplante Netzerweiterungen oder Ausbaumaßnahmen informieren, bevor Verträge für Standorte unterschrieben werden. Im Gegenzug ist die Gemeinde Eichenzell bei der Standortsuche behilflich.
9. Zur Durchsetzung der Schutzziele wird die Gemeinde Eichenzell u.a. einen Appell über die örtliche Presse sowie ihre Homepage an die Bevölkerung richten, worin die Bürger gebeten werden, die Gemeindeverwaltung vor der Unterzeichnung von Miet- und Kaufverträgen mit den Netzbetreibern zu informieren (möglichst vorab!). Eine solche entsprechende Anzeige ist regelmäßig (halbjährig) im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenzell einzustellen.
10. Sollten vorhandene Mobilfunksendeanlagen durch Elementar- oder sonstige Schäden nicht mehr ausbaufähig sein oder sogar neu gebaut werden, behält sich die Gemeinde Eichenzell eine neue Standortsuche vor.
11. Die Gemeinde Eichenzell stellt den Netzbetreibern in Aussicht, dass sie ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Aufstellung baurechtlich genehmigungsfähiger Mobilfunksendeanlagen erteilt und die Standortverwirklichung unterstützt, wenn diese Leitlinien eingehalten werden.


